Bildung von Höhenzonen für Abrechnungen Gaskunden gemäß DVGW Regelwerk G 685

CISS TDI bietet ein Komplettangebot zur Umsetzung des Regelwerks G 685 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V.) an. Die Vorschrift legt für Versorger die Ausweisung von Höhenzonen speziell für Gaskunden fest. CISS TDI sorgt für die Datenbereitstellung und –aufbereitung und hat darüber hinaus geeignete Verfahren zur Definition von Höhenzonen unter Beachtung von Versorgungsschwerpunkten entwickelt.

Die DVGW hat das Regelwerk G 685 veröffentlicht, welches neue Vorschriften für die Gas-Abrechnungen für Endverbraucher definiert. In die Gasverbrauchs-Abrechnungen fließt ein Parameter "Höhe" ein, der der Tatsache Rechnung trägt, dass der Gasbrennwert von der geodätischen Höhe der Versorgungsstelle abhängig ist. Damit soll eine gerechtere Kostenverteilung auf die Kunden erreicht werden. Zur Umsetzung der Vorschrift muss das gesamte Versorgungsgebiet eines jeden größeren Flächenversorgers in verschiedene Höhenzonen unterteilt werden, deren jeweils höchster und niedrigster Punkt bezogen auf Hausanschlüsse in der Regel keine Abweichung von mehr als 50 m aufweisen darf. In konkreten Projekten hat sich CISS TDI mit dieser Fragestellung intensiv auseinander gesetzt und entsprechende Lösungsverfahren entwickelt. Angeboten wird ein Komplettpaket, welches sowohl die eventuelle Beschaffung geeigneter (Geo)Daten, als auch die Aufbereitung der Daten und die Bereitstellung geeigneter Berechnungsverfahren einschließt. Das Projekt kann auch vollständig in Dienstleistung erbracht werden.

  • Der Ansatz zur Bildung von Höhenzonen für Gaskunden wird nachfolgend kurz skizziert:
  • Bezug von Höhendaten für das Versorgungsgebiet: z.B. DGM 50 oder vergleichbar, wenn nicht bereits vorhanden.
  • Bezug georeferenzierter Gas-Hausanschlüsse (im folgenden Gas-HA) aus dem GIS des Kunden, z.B. aus Smallworld, ESRI, Oracle, Intergraph-Systemen, etc.
  • alternativ Verwendung georeferenzierter Adressdaten wie amtliche Hauskoordinaten der Landesvermessungen oder AdressMaster von Deutsche Telekom oder vergleichbar. Durch räumliche und / oder attributive Verfahren werden die Adressen mit den Gas-HA in Beziehung gebracht.
  • Vererbung der Höhen als individuelle Höhe auf betreffende Punktobjekte - Gas-HA oder Adressen.


Bereits auf Basis dieser Ergebnisse ist eine Gruppenbildung (z.B.: alle Kunden im Bereich 125 m - 175 m Höhe) möglich.

Bei korrekter Auslegung des Regelwerks G 685, insbesondere für die Bestimmung der Versorgungsschwerpunkte, müssen weitere Prozesse durchgeführt werden:

  • räumliche und / oder attributive Verschneidung mit definierten Gebietseinheiten, wie z.B. Kreise, Gemeinden, Ortsteile, etc. – hierfür können im Bedarfsfall geeignete Geodaten beschafft werden. Auf attributiver Ebene sind solche Verschneidungen z.B. auf Basis der Daten DPAG Streetcode möglich, die im Abrechnungssystem, z.B. SAP / ISU meist als führende Adresse verwendet werden. Die Verschneidung mit alphanumerischen Daten wie DPAG Streetcode setzt voraus, dass entsprechende Kennungen wie Kreis, Gemeinde, Ortsteil auch bei den Gas-HA oder Adressen vorhanden sind.
  • Ermittlung des Höhendeltas zwischen niedrigster und höchster Höhe der Gas-HA oder Adressen innerhalb eines solchen Gebietes. Wenn dieses Delta 50 m nicht überschreitet, ist die Definition der Höhenzone abgeschlossen.
  • Beträgt das Delta mehr als 50 m, werden weitere mathematische / statistische Verfahren angewandt. Mit Intervallbildungen und –verschiebungen können Versorgungsschwerpunkte festgestellt werden oder innerhalb eines Ortes verschiedene Höhenzonen definiert werden.


Ein notwendiges „Zueinander-in-Beziehung-setzen“ (Matchen) auf die Adressen im Abrechnungssystem z.B. SAP/ISU kann ebenfalls geleistet werden.

Ein Analyseprojekt im Vorfeld der eigentlichen Realisierung ist demnach sinnvoll. Das Analyseprojekt stellt bereits eine Teilrealisierung dar und liefert belastbare Aussagen über Machbarkeit, Vorgehensweisen und Kosten für das Umsetzungsprojekt.

Im Rahmen bereits geleisteter Projekte wurde das beschriebene Verfahren von den betreffenden Landeseichämtern für die Umsetzung der G 685 als „den Anforderungen genügend“ befunden. Darüber hinaus kann der Einsatz von Höhendaten und Adressdaten auch für andere Anwendungen z.B. im GIS wertvoll sein.

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